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Umgezogen

Seit über acht­und­zwan­zig Jah­ren waren wir gute Nach­barn

Haben zusam­men geraucht

Haben zusam­men getrun­ken

Haben zusam­men geges­sen

Haben zusam­men gelacht

Haben zusam­men gesun­gen

Haben zusam­men dis­ku­tiert

Doch ges­tern bist du umge­zo­gen

In eine ande­re Welt

Machs gut

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Laufgruppe Ente — süß sauer

Mei­nen heu­ti­gen Mor­gen­lauf lief ich wie­der mit Mama­dou und noch ein paar Kum­pels aus Len­nep

War­um sie mit uns lau­fen kann ich nicht sagen, aber sie tun es

Lauf­grup­pe Ente — Süß Sau­er

Gym­nas­tik, Obst, Joghurt und Kör­ner

“They just could­n’t belie­ve that someone would do all that run­ning for no par­ti­cu­lar reason.” For­rest Gump

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Sammelbriefkasten

Ein Sam­mel­brief­kas­ten ist ein für alle offen zugäng­li­cher Brief­kas­ten in einem Mehr­fa­mi­li­en­haus, oder wie im gleich von mir geschil­der­ten Fall, einer Sam­mel­flücht­lings­un­ter­kunft

Doch vor­her fol­gen­der Hin­weis aus der Inter­net­prä­senz von  Dr. Diman­ski, Kalk­bren­ner, Scher­maul — Rechts­an­wäl­te

“Der BGH hat vor Jah­ren dazu for­mu­liert, dass ein Brief dann „zuge­gan­gen“ ist, wenn ihn der Emp­fän­ger unter gewöhn­li­chen Umstän­den zur Kennt­nis neh­men kann (BGH IBR 1998, 152). Wird ein Brief in einen Haus­brief­kas­ten ein­ge­wor­fen geht er dann zu, wenn übli­cher­wei­se mit der nächs­ten

Lee­rung des Brief­kas­tens gerech­net wer­den kann. Ein abends ein­ge­wor­fe­ner Brief geht dem­nach nicht sofort zu, son­dern erst am Mor­gen des nächs­ten Tages. Beweis­be­las­tet für den Ein­wurf des Schrei­bens ist der Absen­der. Prak­ti­scher­wei­se kann der Ein­wurf durch einen Boten voll­zo­gen wer­den, der den Ein­wurf form­los pro­to­kol­liert und ggf. spä­ter als Zeu­ge zur Ver­fü­gung steht.

Die Zustel­lung in einen Sam­mel­brief­kas­ten, der nicht regel­mä­ßig geleert wur­de, sah das Gericht mit der Ein­le­gung des Schrift­stü­ckes in den Brief­kas­ten als gege­ben an. Auf die tat­säch­li­che Kennt­nis­nah­me des Adres­sa­ten kommt es nicht mehr an, so das Gericht. Wird ein Brief­kas­ten von meh­re­ren Per­so­nen, die in der­sel­ben Woh­nung woh­nen, genutzt, kommt es für den Bekannt­ga­be­zeit­punkt nicht dar­auf an, wie die Brief­kas­ten­lee­rung erfolgt und wie und wann die Post unter den Mit­glie­dern der Woh­nung ver­teilt wird. Selbst ein sog. Sam­mel­brief­kas­ten, der für meh­re­re Woh­nun­gen oder Geschäfts­räu­me ein­ge­rich­tet ist, ist für eine Ersatz­zu­stel­lung nach § 180 ZPO geeig­net, so das Gericht (FG Ber­lin-Bran­den­burg, Urteil vom 16.06.2009 — 6 K 9096/05). Fehlt ein Brief­kas­ten,  kann sogar die Plat­zie­rung des Schrei­bens im Haus­ein­gangs­be­reich aus­rei­chend sein (LG Kre­feld, Urteil vom 06.02.2009 — 1 S 117/08).”

Nun ist fol­gen­des gesche­hen. Einem Asyl­be­wer­ber wur­de ver­mut­lich ein Schrei­ben des Bun­des­am­tes für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge (BAMF) mit ver­mut­li­chem Inhalt über sei­nen Ter­min zur Asyl­be­fra­gung und Antrag­stel­lung just in so einen offe­nen Sam­mel­brief­kas­ten der Sam­mel­un­ter­kunft in Wer­mels­kir­chen zuge­stellt. Die­ser Brief­kas­ten ist ein offe­ner für jeden zugäng­li­cher Kas­ten im Ein­gangs­be­reich der Sam­mel­un­ter­kunft.

Wie kom­men wir zu die­ser Annah­me?

Dem Sozi­al­amt liegt eine Infor­ma­ti­on, Kopie per Fax, des Bun­des­am­tes für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge vor, in dem die­ser Asyl­an­trag­stel­ler auf­ge­for­dert wird die Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land bin­nen weni­ger Wochen zu ver­las­sen. Begrün­dung: Er habe sein Asyl­ver­fah­ren auf eige­nen Wunsch been­det. Dies hat er nicht gemacht, bezie­hungs­wei­se nicht wis­sent­lich gemacht, denn es ist so…

Wenn ein Asyl­an­trag­stel­ler der “Ein­la­dung” zur Anhö­rung nicht nach­kommt, dann lehnt er die Mit­wir­kung im Asyl­ver­fah­ren ab und damit gleich­zei­tig auch sein Asyl­ver­fah­ren. 

Da im von mir geschil­der­ten Fall, der Asyl­an­trag­stel­ler das Schrei­ben mit der “Ein­la­dung” des BAMF nicht erhal­ten hat, stellt sich für mich und ande­re Hel­fer die Fra­ge, was mit sol­chen “Zustel­lun­gen” in Sam­mel­brief­käs­ten erreicht wer­den soll.

Ist das viel­leicht eine neue Masche sich die Asyl­ver­fah­ren auf ein­fa­che Wei­se ohne Ent­schei­dung vom Hals zu schaf­fen?

Vor­schlag: 

Zustel­lung der wich­ti­gen Schrei­ben an die bear­bei­ten­den Sozi­al­äm­ter mit per­sön­li­cher Über­ga­be an die jewei­li­gen Per­so­nen. Denn dort besteht regel­mä­ßi­ger Kon­takt mit der Gewähr­leis­tung der wirk­li­chen Zustel­lung.

Im Übri­gen befin­det sich der Asyl­an­trag­stel­ler schon seit Mona­ten in einer Aus­bil­dung und hat dafür vom Aus­län­der­amt extra eine Geneh­mi­gung erhal­ten. Allei­ne schon aus die­sem Grund macht es kei­nen Sinn so wich­ti­ge Brie­fe ein­fach so in die Ton­ne zu klop­pen.

Es gibt ja nix, was nicht schief gehen kann.