Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt…
Hartz-IV-Leistungen sind verfassungswidrig
Die Hartz-IV-Regelsätze müssen neu berechnet werden – für Kinder ebenso wie für Erwachsene. Die bisherige Regelung verstößt gegen das Grundgesetz.
Artikel unter www.zeit.de
Das bedeutet nun nicht, dass es sicher mehr gibt, es kann auch weniger werden — theoretisch jedenfalls.
Aber den Spruch, welchen ich als Überschrift benutzt habe, den hört man von vielen (nicht allen) Betroffenen sehr häufig.
Ich kriege meine Kinder nicht satt
Auf dem Tisch liegen die Fluppen und die Kiste Hansa steht im Keller.
Eher selten habe ich bisher gehört, dass keine Kohle für die Kippen und die Pulle Bier da ist
Nun ein Tipp der nicht für die Ausnahmen gilt:
Liebe Leute das kann man tauschen — Essen für Kinder statt Kippen und Bier