Den Planern der Flüchtlingskrise ist mal wieder was tolles eingefallen
Integration der hier lebenden Neubürger sollte ja so schnell wie möglich stattfinden und ist ja in unser aller Sinn
Aber halt…
Da könnte man ja für die bisher noch nicht entschiedenen “Fälle”, welche schon seit Jahr und Jahren auf einen Status warten, bzw. abgelehnt wurden und nur geduldet sind, mal eben die Gebühren für die Sprachkurse um mehr als 50% innerhalb eines Jahres erhöhen
Ist doch kein Problem
Wozu auch unsere Sprache lernen, wenn man eh jahrelang alleine im kahlen Zimmerchen sitzt?
Mensch Du Planer, der Du Dir das hast einfallen lassen, wie sollen diese armen Menschen das denn bitte von ihrer mageren Stütze bezahlen?
Hier nachzulesen ein Rundschreiben von Cornelia Seng, Pfarrerin und Leiterin der Initiative “Willkommen in Wermelskirchen”
“Hallo zusammen,
unten leite ich Ihnen die Information von Frau Dr. Langholz-Baumgartner, VHS, über die Gebührenerhöhung der Sprachkurse des BAMF weiter.Die Kursgebühren für die Teilnahme an den Sprachkursen des BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) bei der VHS wurden drastisch erhöht:
Von ursprünglich 120€ im Jahr 2015 über eine Erhöhung auf 155€ in diesem Frühjahr, auf jetzt 195€ für einen etwa dreimonatigen Kurs. (Welches Unternehmen kann sich eine Preissteigerung von mehr als 50% innerhalb eines Jahres leisten?)Diese hohen Kursgebühren gelten nur für nicht anerkannte Geflüchtete, also Menschen aus sogenannten “sicheren Herkunftsländern” und wer von Dublin III betroffen ist und wessen Asylantrag noch nicht bearbeitet wurde.
Ein großes Anliegen von “Willkommen in Wermelskirchen” ist es, allen, unabhängig von ihrem Status, so früh wie möglich einen Zugang zum Erlernen der deutschen Sprache zu ermöglichen.
Was das Bundesamt mit dieser übergebührlichen Preiserhöhung wohl erreichen will?
Geht es darum, Menschen von dem “vorzeitigen” Besuch dieser Kurse abzuhalten, da diese Preise privat wirklich nicht mehr aufzubringen sind?
Oder will man bewusst die Sprachkurse der VHS entlasten und auf die kostenlosen, ehrenamtlich erteilten Kurse verweisen?
(Diese Preiserhöhung zu begründen mit der besseren Bezahlung der Lehrkräfte an der VHS erscheint mir in dieser Situation mit großem ehrenamtlichen Engagement überall im Land fast als Sarkasmus.)
Dass man sich in einem bundesdeutschen Ministerium gar nichts denkt, scheint mir die schlechteste aller Mutmaßungen.
Bisher ist die Regelung bei uns die, dass das Sozialamt den nicht anerkannt Geflüchteten einen monatlichen Kredit gewährt zur Zahlung der Gebühr in monatlichen Raten. Bei erfolgreicher Teilnahme und bestandener Prüfung erstattet die Initiative einen Teil des Geldes zurück, 90€ der 120€ und 120€ der 155€.
Wollen wir Menschen weiterhin ermutigen, diese Kurse der VHS zu besuchen, müssten wir ihnen 150€ der Gebühr von 195€ erstatten, um die finanzielle Zumutung im Rahmen zu halten.
Das wird unsere Spendenkasse erheblich belasten!
Die Alternative ist, alle auf die kostenlosen Sprachkurse der Initiative hinzuweisen, die zum Teil von denselben und sehr qualifizierten Lehrkräften erteilt werden.
Ich bitte darum alle Mentorinnen und Mentoren zu prüfen,
1. ob nicht inzwischen schon ein Recht auf die Bezahlung durch das BAMF vorliegt;
2. ob die kostenlosen Sprachkurse der Initiative nicht auch eine gute Möglichkeit zum Deutsch Lernen sind.Übrigens: Auch wer nicht die Sprachkurse der VHS besucht hat, kann die zertifizierte Sprachprüfung B1 des BAMF ablegen! Allerdings gegen eine Gebühr von 110€!
Es grüßt, — heute nachdenklich und ohne Spruch,
Cornelia Seng”
Und hier das Anschreiben, welches von der VHS Leitung dazu kam
“Datum: 11. August 2016 um 11:09:20 MESZBetreff: Gebührenerhöhung bei Integrationskursen durch das BAMF
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Sie vielleicht aus den Medien bereits erfahren haben, wurden die Bedingungen für die Integrationskurs wieder verändert. Parallel zu der Erhöhung der Honorare für Lehrkräfte wurde auch die Gebühr für die Teilnehmer an Integrationskursen von 1.55 € pro Unterrichtsstunde auf 1,95 € erhöht. Pro Modul bedeutet dies für Anmeldungen ab dem 01.07.2016 eine neue Gebühr von jetzt 195,00 € (statt wie bisher 155,00 €).
Sollte sich dadurch für Sie an den bisherigen Vereinbarungen etwas ändern, so bitte ich um eine entsprechend Nachricht.Mit freundlichen Grüßen”
Das entsprechende Anschreiben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge findet ihr hier 160712 Trägerrundschreiben 12_16