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Allgemeines Behauptung Für Sie gelesen

Schneeräumen und Eisglätte beseitigen sind Pflichten

Grund­stücks­ei­gen­tü­mer oder deren Mie­ter haben die Pflicht bei Schnee und Eis ent­spre­chend die Wege von Schnee und Eis zu befrei­en

Hier ist der Aus­zug aus dem ent­spre­chen­den Doku­ment der Stadt Wer­mels­kir­chen