Hier mal was zum Nachdenken
Keine Geschichte
Die Wahrheit und wirklich genau so geschehen
Anja war zur Vorsorgeuntersuchung bei ihrer Frauenärztin
Anja ist gesetzlich Krankenversichert und zusätzlich privatversichert zum Beispiel auch für die ambulante Ärztliche Leistungen der Frauenärztin
Während der Untersuchung wurde Anja eine sogenannte IGeL (Individuelle Gesundheitsleistung) angeboten welche sie auch annahm
Selbstzahler Betrag 28,-€ und kein Problem, da Anja die private Zusatzversicherung hat
Für die private Zusatzversicherung benötigt man aber eine ordentliche Rechnung und just diese Rechnung wurde von der Ärztin (Arzthelferin) verweigert
Dies ist laut meiner rechtlichen Recherche aber nicht zulässig und so bestand ich auf die Ausstellung einer ordentlichen Rechnung
Jetzt kommts…
Die Höhe der nun ordentlichen Rechnung beläuft sich plötzlich für die selbe erbrachte Leistung auf 59,88€
So und jetzt seit ihr dran
Schön dass Du hier warst – komm bitte wieder
8 Antworten auf „Was die Ärztin so einfach machen kann“
Klingt krass nach Betrug…wo wären die 28 Euro ohne Rechnung gelandet…
Dubro Dolic
ich hab keine Ahnung
Sauerei! …na ja… Je nachdem wie sehr Anja an ihrer Ärztin hängt, wäre das ein Fall für eine Meldung.…in erster Linie bei der Ärztin direkt…wer weiß, was die Helferin da treibt.…sonst bei der Kasse oder gar Ärztekammer. Ansonsten hilft wohl nur Kopfschütteln.…habt Ihr den ursprünglichen Beleg noch? Ich sach nochmal.…tsssss * kopfschüttel* …schnöde profitliche Welt. Jawohl!
Hallo Susi, vom Beleg haben wir ein Foto gemacht, weil wir den natürlich zurückgeben mussten.
Ich werde morgen bei der Ärztin anrufen und um Klärung bitten.
Eine Meldung an wen? Anjas Krankenkasse hat kein Interesse und sagt sie ist doch versichert und würde das bezahlen.
Ich sehe darin aber unnötige Kostenerstattung und somit unnötige Beitragssteigerungen in der KV
Na ja sicher, aber wenn man der KK den Sachverhalt so schildert, müsste doch der Kasse klar sein, dass man hier Leistungen abrechnet, die gar nicht entstanden sind, denn sonst hätte es ja vorher nicht die Hälfte kosten können… irgendwie hat man da ja wohl noch was “zugeschlagen” und im Interesse der Versichertengemeinschaft sollte sich eine KK dafür schon interessieren, woll?
So ist das leider nicht Susi. Ein Arzt kann die sogenannten IGEL Leistungen pauschal berechnen. Im Gegensatz dazu kann er diese Leistungen aber auch als private Kosten nach GOÄ abrechnen. Beides ist richtig nur erst pauschal und dann bei Rechnungsverlangen privat Abrechnen ist meiner Meinung nach illegal und ich erwarte eine Erklärung.
Punkt 1: Es ist absolut unzulässig einer Patientin während der Behandlung eine IGe-Leistung anzubieten! Leider ist das gängige Praxis nach dem Motto “Och, wenn wir schon mal so nett hier beisammen sitzen!” Ich empfehle da einfach “Nein” zu sagen und sich zu erkundigen. Die KVen haben dafür meist kostenfreie Hotlines wo man nachfragen kann.
Punkt 2: Nur weil IGel drauf steht ist noch lange nicht IGeL drin. Im Zweifelsfall die Untersuchung verneinen und sich bei der KV erkundigen ob die Untersuchung von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird.
Punkt 3: IGe-Leistungen dürfen nur mit dem 2.3 fachen GOÄ-Satz abgerechnet werden, Ausnahmen bedürfen auf der Rechnung der schriftlichen Erklärung. Somit wäre Ziffer 420 dieser Rechnung schon fragwürdig.
Punkt 4: Bei Inanspruchnahme einer IGe-Leistung bin ich kein Patient mehr, sondern Kunde und habe dementsprechend ein Recht auf vernünftige Aufklärung und einen Vertrag, den ich vorher unterschreiben muß. Da steht auch drin was mich der Spaß kostet und daß die Untersuchung auf meinen eigenen Wunsch erfolgt weil die erbrachte Leistung außerhalb des Leistungsrahmens der gesetzlichen Krankenkasse liegt. Deswegen würde ich mich auch vor Inanspruchnahme einer IGe-Leistung erst bei der privaten Zusatzversicherung erkundigen ob die überhaupt die Kosten übernehmen.
Ich würde nach meiner Erfahrung mit GOÄ- sowie KV-Abrechnung sagen da hat jemand versucht Geld zu verdienen …
Hallo Mirtana, danke für Deine Infos
Zu 1) Meine Frau bat um die gleiche Behandlung wie zu der Zeit als sie noch Privatpatientin war. Deshalb waren die Sonderleistungen ihr Wunsch
Zu 2) Es war klar das die Leistungen nicht von der gesetzlichen KV übernommen werden aber doch von der privaten KV
Zu 3) Dieser Fehler ist uns auch aufgefallen und wird in jedem Falle berichtigt vom Arzt
Zu 4) Aufklärung und Vertrag sind erfolgt, also alles in dem Punkt OK
Was nicht Ok ist, ist die Differenz zwischen den beiden Abrechnungssystemen 28€ zu 59,88€
Lieben Gruß
Ps. Ich warte auf einen Rückruf von der Ärztin mit einer Erklärung und werde berichten