Kategorien
Allgemeines

Was die Ärztin so einfach machen kann

Hier mal was zum Nach­den­ken

Kei­ne Geschich­te

Die Wahr­heit und wirk­lich genau so gesche­hen

Anja war zur Vor­sor­ge­un­ter­su­chung bei ihrer Frau­en­ärz­tin

Anja ist gesetz­lich Kran­ken­ver­si­chert und zusätz­lich pri­vat­ver­si­chert zum Bei­spiel auch für die ambu­lan­te Ärzt­li­che Leis­tun­gen der Frau­en­ärz­tin

Wäh­rend der Unter­su­chung wur­de Anja eine soge­nann­te IGeL (Indi­vi­du­el­le Gesund­heits­leis­tung) ange­bo­ten wel­che sie auch annahm

Selbst­zah­ler Betrag 28,-€ und kein Pro­blem, da Anja die pri­va­te Zusatz­ver­si­che­rung hat

IMG_0942

Für die pri­va­te Zusatz­ver­si­che­rung benö­tigt man aber eine ordent­li­che Rech­nung und just die­se Rech­nung wur­de von der Ärz­tin (Arzt­hel­fe­rin) ver­wei­gert

Dies ist laut mei­ner recht­li­chen Recher­che aber nicht zuläs­sig und so bestand ich auf die Aus­stel­lung einer ordent­li­chen Rech­nung

Jetzt kommts…

Die Höhe der nun ordent­li­chen Rech­nung beläuft sich plötz­lich für die sel­be erbrach­te Leis­tung auf 59,88€

IMG_0946

So und jetzt seit ihr dran

Schön dass Du hier warst – komm bit­te wie­der :-)

8 Antworten auf „Was die Ärztin so einfach machen kann“

Saue­rei! :kotz1: …na ja… Je nach­dem wie sehr Anja an ihrer Ärz­tin hängt, wäre das ein Fall für eine Meldung.…in ers­ter Linie bei der Ärz­tin direkt…wer weiß, was die Hel­fe­rin da treibt.…sonst bei der Kas­se oder gar Ärz­te­kam­mer. Ansons­ten hilft wohl nur Kopfschütteln.…habt Ihr den ursprüng­li­chen Beleg noch? Ich sach nochmal.…tsssss * kopf­schüt­tel* …schnö­de pro­fit­li­che Welt. Jawohl! :powackeln:

Hal­lo Susi, vom Beleg haben wir ein Foto gemacht, weil wir den natür­lich zurück­ge­ben muss­ten.

Ich wer­de mor­gen bei der Ärz­tin anru­fen und um Klä­rung bit­ten.

Eine Mel­dung an wen? Anjas Kran­ken­kas­se hat kein Inter­es­se und sagt sie ist doch ver­si­chert und wür­de das bezah­len.

Ich sehe dar­in aber unnö­ti­ge Kos­ten­er­stat­tung und somit unnö­ti­ge Bei­trags­stei­ge­run­gen in der KV

Na ja sicher, aber wenn man der KK den Sach­ver­halt so schil­dert, müss­te doch der Kas­se klar sein, dass man hier Leis­tun­gen abrech­net, die gar nicht ent­stan­den sind, denn sonst hät­te es ja vor­her nicht die Hälf­te kos­ten kön­nen… irgend­wie hat man da ja wohl noch was “zuge­schla­gen” und im Inter­es­se der Ver­si­cher­ten­ge­mein­schaft soll­te sich eine KK dafür schon inter­es­sie­ren, woll?

So ist das lei­der nicht Susi. Ein Arzt kann die soge­nann­ten IGEL Leis­tun­gen pau­schal berech­nen. Im Gegen­satz dazu kann er die­se Leis­tun­gen aber auch als pri­va­te Kos­ten nach GOÄ abrech­nen. Bei­des ist rich­tig nur erst pau­schal und dann bei Rech­nungs­ver­lan­gen pri­vat Abrech­nen ist mei­ner Mei­nung nach ille­gal und ich erwar­te eine Erklä­rung.

Punkt 1: Es ist abso­lut unzu­läs­sig einer Pati­en­tin wäh­rend der Behand­lung eine IGe-Leis­tung anzu­bie­ten! Lei­der ist das gän­gi­ge Pra­xis nach dem Mot­to “Och, wenn wir schon mal so nett hier bei­sam­men sit­zen!” Ich emp­feh­le da ein­fach “Nein” zu sagen und sich zu erkun­di­gen. Die KVen haben dafür meist kos­ten­freie Hot­lines wo man nach­fra­gen kann.

Punkt 2: Nur weil IGel drauf steht ist noch lan­ge nicht IGeL drin. Im Zwei­fels­fall die Unter­su­chung ver­nei­nen und sich bei der KV erkun­di­gen ob die Unter­su­chung von der gesetz­li­chen Kran­ken­kas­se über­nom­men wird.

Punkt 3: IGe-Leis­tun­gen dür­fen nur mit dem 2.3 fachen GOÄ-Satz abge­rech­net wer­den, Aus­nah­men bedür­fen auf der Rech­nung der schrift­li­chen Erklä­rung. Somit wäre Zif­fer 420 die­ser Rech­nung schon frag­wür­dig.

Punkt 4: Bei Inan­spruch­nah­me einer IGe-Leis­tung bin ich kein Pati­ent mehr, son­dern Kun­de und habe dem­entspre­chend ein Recht auf ver­nünf­ti­ge Auf­klä­rung und einen Ver­trag, den ich vor­her unter­schrei­ben muß. Da steht auch drin was mich der Spaß kos­tet und daß die Unter­su­chung auf mei­nen eige­nen Wunsch erfolgt weil die erbrach­te Leis­tung außer­halb des Leis­tungs­rah­mens der gesetz­li­chen Kran­ken­kas­se liegt. Des­we­gen wür­de ich mich auch vor Inan­spruch­nah­me einer IGe-Leis­tung erst bei der pri­va­ten Zusatz­ver­si­che­rung erkun­di­gen ob die über­haupt die Kos­ten über­neh­men.

Ich wür­de nach mei­ner Erfah­rung mit GOÄ- sowie KV-Abrech­nung sagen da hat jemand ver­sucht Geld zu ver­die­nen …

Hal­lo Mir­t­a­na, dan­ke für Dei­ne Infos

Zu 1) Mei­ne Frau bat um die glei­che Behand­lung wie zu der Zeit als sie noch Pri­vat­pa­ti­en­tin war. Des­halb waren die Son­der­leis­tun­gen ihr Wunsch

Zu 2) Es war klar das die Leis­tun­gen nicht von der gesetz­li­chen KV über­nom­men wer­den aber doch von der pri­va­ten KV

Zu 3) Die­ser Feh­ler ist uns auch auf­ge­fal­len und wird in jedem Fal­le berich­tigt vom Arzt

Zu 4) Auf­klä­rung und Ver­trag sind erfolgt, also alles in dem Punkt OK

Was nicht Ok ist, ist die Dif­fe­renz zwi­schen den bei­den Abrech­nungs­sys­te­men 28€ zu 59,88€

Lie­ben Gruß

Ps. Ich war­te auf einen Rück­ruf von der Ärz­tin mit einer Erklä­rung und wer­de berich­ten

Kommentare sind geschlossen.