Hier mal was zum Nachdenken
Keine Geschichte
Die Wahrheit und wirklich genau so geschehen
Anja war zur Vorsorgeuntersuchung bei ihrer Frauenärztin
Anja ist gesetzlich Krankenversichert und zusätzlich privatversichert zum Beispiel auch für die ambulante Ärztliche Leistungen der Frauenärztin
Während der Untersuchung wurde Anja eine sogenannte IGeL (Individuelle Gesundheitsleistung) angeboten welche sie auch annahm
Selbstzahler Betrag 28,-€ und kein Problem, da Anja die private Zusatzversicherung hat
Für die private Zusatzversicherung benötigt man aber eine ordentliche Rechnung und just diese Rechnung wurde von der Ärztin (Arzthelferin) verweigert
Dies ist laut meiner rechtlichen Recherche aber nicht zulässig und so bestand ich auf die Ausstellung einer ordentlichen Rechnung
Jetzt kommts…
Die Höhe der nun ordentlichen Rechnung beläuft sich plötzlich für die selbe erbrachte Leistung auf 59,88€
So und jetzt seit ihr dran
Schön dass Du hier warst – komm bitte wieder