Da war ich heute auf meiner 11 km Laufrunde an der B51 entlang nach Burscheid-Hilgen und zurück. Die Wege an der Straße entlang sind von den Grundstücksbesitzern nicht alle von Schnee und Eis befreit. Diese faulen Säcke
OK — über Schnee kann man ja laufen (auch wenn es schwerer ist) aber bei Eis hört der Spaß auf und ich bin also auf dem Rückweg an einigen Stellen auf die Straße ausgewichen. Natürlich ganz am Rand und je nach Verkehrslage auch immer wieder durch den tiefen Schnee auf den Gehweg zurück.
An einer Stelle innerhalb geschlossener Ortschaft, wo es keinen Gehweg gibt, sondern nur einen schmalen zwar schneegeräumten aber total vereisten Pfad gab, fuhr plötzlich ein PKW ganz langsam kurz hinter mir her und ich schaute mich so halb um, sah allerdings nur einen silbernen Kotflügel. Dabei denkt man sich ja noch nichts , aber als mir dann plötzlich ganz leise ein Stimmchen eine Spruch zurief drehte ich mich etwas weiter um und siehe da die Polizei war da…
“Sie können hier nicht über die Straße laufen” …
»Aha? Und wie nennen sie das was ich hier grade mache? sprach ich in meinen nicht vorhandenen Bart
…den Rest aus dem Streifenwagen hab ich nicht verstanden und machte den Gesetzeshütern zeigend und verbal klar, dass sie mal bitte rechts ran fahren möchten. So geschah es auch und eine junge Frau Schutzmann oder wie nennt man die Frauen bei der Schutzkolonne stieg aus dem PKW.
Die liebe Frau Schutzmann und ihr Kollege, der übrigens nicht aus dem Fahrzeug ausgestiegen ist, haben mir freundlicherweise erklärt, dass ich nicht auf der Straße laufen darf und der junge Schutz-Mann im Auto machte auch irgendwelche komischen Bemerkungen in Richtung “Wenn Sie nicht … dann usw.” und noch “Außerdem laufen Sie auf der falschen Seite ”
Aha, ich lerne ja auch nie aus, aber hier steht…
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§25 Fußgänger
(1) Fußgänger müssen die Gehwege benutzen. Auf der Fahrbahn dürfen sie nur gehen, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat. Benutzen sie die Fahrbahn, so müssen sie innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand gehen; außerhalb geschlossener Ortschaften müssen sie am linken Fahrbahnrand gehen, wenn das zumutbar ist. Bei Dunkelheit, bei schlechter Sicht oder wenn die Verkehrslage es erfordert, müssen sie einzeln hintereinander gehen.
Ich war ja zum Laufen unterwegs und wollte mich nicht mit zwei Leuten in einem silbernen Leihwagen mit blauen Aufklebern und blauen Knobelbechern obenauf unterhalten. Ich hatte auch nach STVO alles richtig gemacht und bedankte mich nun höflich bei den Beiden für die ausführliche Belehrung und wünschten ihnen noch einen schönen Tag. Die Beiden haben mir dann auch noch einen schönen Tag gewünscht…