“Der Begriff Obergrenze: Das Thema ist heikel. Was passiert mit den Menschen, die nach Erreichen der Obergrenze kommen? Wohin sollen sie denn abgeschoben werden? Im Zweifel auch ins Kriegsgebiet?
Der Wissenschaftliche Dienst hält in seinem Gutachten zunächst ganz grundsätzlich fest: Das EU-Asyl- und Flüchtlingsrecht enthält “keine Regelungen (…), die eine zahlenmäßige Begrenzung der Aufnahme von international Schutzsuchenden vorsehen”. Also erörtern die Wissenschaftler des Bundestags, ob die EU eine zahlenmäßige Begrenzung in Zukunft einführen könnte.”
Auszug aus tagesschau.de Von Michael Stempfle, SWR, ARD-Hauptstadtstudio vom zwanzigsten Dezember Zweitausendundfünfzehn
Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages
Ausarbeitung — Obergrenzen für Asylsuchende und Bürgerkriegsflüchtlinge im Lichte
des EU-Rechts vom sechzehnten Dezember Zweitausendundfünfzehn
Charta der Grundrechte der Europäischen Union vom achtzehnten Dezember Zweitausend
“They just couldn’t believe that someone would do all that running for no particular reason.” Forrest Gump